Hydraulische Dachabsenkung in Südtirol
Genialer Rückbau mittels Dachabsenkung
Manchmal bedarf es eines Rückbaus an einem bestehenden Gebäude. Die Gründe dafür sind vielfältig, doch in den meisten Fällen macht eine Zwangsverfügung den Rückbau, sprich die Absenkung eines bestehenden Dachs, erforderlich. Sind seitens des Gebäudeeigentümers alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, ist er verpflichtet, innerhalb oft sehr kurzer Zeiträume einer Rückbauverfügung nachzukommen.
Wird der Aufforderung zum Rückbau nicht Folge geleistet, droht ein behördlich verfügter Zwangsabbruch, der ausgesprochen kostenintensiv ist und nicht selten mit größeren Schäden am Gebäude einhergeht. Besser ist es dann, einem solchen zuvorzukommen.
Dem Eigentümer des Gebäudes stehen hier zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
a) der Abriss & Neubau des Stockwerks in der zulässigen Höhe konventionell oder
b) die Absenkung unter Beibehaltung des bestehenden Daches.
Die Option a) ist naturgemäß zeitaufwendig und teuer, die weitaus schnellere und günstigere Option b).
Wird der Aufforderung zum Rückbau nicht Folge geleistet, droht ein behördlich verfügter Zwangsabbruch, der ausgesprochen kostenintensiv ist und nicht selten mit größeren Schäden am Gebäude einhergeht. Besser ist es dann, einem solchen zuvorzukommen.
Dem Eigentümer des Gebäudes stehen hier zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
a) der Abriss & Neubau des Stockwerks in der zulässigen Höhe konventionell oder
b) die Absenkung unter Beibehaltung des bestehenden Daches.
Die Option a) ist naturgemäß zeitaufwendig und teuer, die weitaus schnellere und günstigere Option b).